Aufsichtspflicht- & Betreuungsregeln

Aufsichtspflicht & Betreuungsregeln – Wirbelwind

Wirbelwind Recht & Regeln

Wichtiger Vorabhinweis

Die „Wirbelwind Freizeitinitiative“ ist eine private Initiative von engagierten Privatpersonen, Eltern und Ehrenamtlichen. Wir sind kein gewerblicher Reiseveranstalter und keine staatliche Betreuungseinrichtung. Unser Ziel ist es, gemeinsame Erlebnisse zu schaffen und uns gegenseitig zu unterstützen (Unkostenteilung).

Damit alle – ob Klein oder Groß – sicher und entspannt teilnehmen können, gelten folgende Regelungen zur Aufsicht und Betreuung:

Für Kinder

4 – 12 Jahre

Hier gilt unsere höchste Aufmerksamkeit. Wir übernehmen für die Dauer der Aktion die Aufsichtspflicht im Rahmen einer delegierten Erziehungsverantwortung.

  • Beginn & Ende: Die Aufsichtspflicht beginnt erst mit der persönlichen Übergabe des Kindes an einen unserer Verantwortlichen am Treffpunkt. Sie endet mit der Übergabe an die Eltern.
    Hinweis: Bloßes Absetzen am Parkplatz reicht nicht!
  • Abholberechtigung: Wir übergeben Kinder nur an Personen, die im Anmeldeformular genannt wurden. Für Ausnahmen benötigen wir zwingend eine Nachricht der Sorgeberechtigten.
  • Sicherheit: Wir stellen sicher, dass kein Kind alleine an unsicheren Orten unterwegs ist.
  • Notfälle: Bei starkem Heimweh, Verletzungen oder konsequenter Widersetzung (Selbstgefährdung) kontaktieren wir die Notfallkontakte. Eltern müssen erreichbar sein.

Für Jugendliche

13 – 17 Jahre

Unsere Aufsicht passt sich der Reife an. Jugendliche sollen Freiräume nutzen, aber Verantwortung zeigen.

  • Lockerung der Aufsicht: Je nach Absprache (siehe Anmeldeformular „Freiheiten & Regeln“) dürfen sich Jugendliche in Kleingruppen (min. 3 Personen) zeitweise frei bewegen, ohne ständigen Blickkontakt.
  • Erreichbarkeit: Während dieser „Freigänge“ müssen die Jugendlichen verbindlich ansprechbar sein und sich zu festen Zeiten melden.
  • Heimweg: Ein vorzeitiges Verlassen oder ein alleiniger Heimweg ist nur erlaubt, wenn die Eltern dies im Formular angekreuzt haben. Andernfalls übergeben wir nur an Sorgeberechtigte.
  • Jugendschutz: Es gelten strikt die gesetzlichen Bestimmungen (Alkohol/Rauchen). Bei Verstößen informieren wir die Eltern.

Erwachsene & Senioren

18 – 80+ Jahre

Allgemeine Teilnahme (18+)

  • Eigenverantwortung: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Wir organisieren Rahmen und Programm, aber jeder Teilnehmer handelt selbstverantwortlich. Die klassische „Aufsichtspflicht“ entfällt.
  • Gemeinschaft: Wir achten aufeinander! Wir fungieren als Ansprechpartner und Koordinatoren, lassen niemanden zurück, sind aber keine „Aufpasser“.

Senioren & Menschen mit Einschränkungen

Wir leben Inklusion und verbinden Generationen. Daher bieten wir Unterstützung an, weisen aber auf Grenzen hin:

  • Hilfestellung (Buddy-Prinzip): Unsere Ehrenamtlichen helfen gerne im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (Arm zum Einhaken, Tasche tragen, Rollstuhl schieben).
  • Keine Pflege: Wir können keine medizinische oder pflegerische Betreuung leisten (z.B. Medikamentengabe, Heben schwerer Personen). Teilnehmer müssen grundsätzlich „reisefähig“ sein.
  • Notfall: Bei Problemen leisten wir Erste Hilfe und rufen sofort den Rettungsdienst (112) sowie den Notfallkontakt an.